§ 3
Ziel
(1) Die Ausbildung ist im Zusammenwirken von Lehrenden und Lernenden auf den Erwerb der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie der berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse gerichtet, die zur Erfüllung der Aufgaben im Allgemeinen Verwaltungsdienst in den Ämtern ab dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 erforderlich sind.
(2) Die Nachwuchskräfte sollen nach Abschluss der Ausbildung befähigt sein, entsprechend den erworbenen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Methoden sich auf jedem Dienstposten im Einstiegsamt der Laufbahn in angemessener Zeit einzuarbeiten, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse durch Fortbildung zu erweitern und zusätzliche Qualifikationen zu erwerben. Insbesondere sollen sie
- 1.
über fundierte methodische und fachliche Kenntnisse in den für das Tätigkeitsfeld der Laufbahn wesentlichen Gebieten der Rechts-, Wirtschafts-, Verwaltungs- sowie Sozialwissenschaften, in den Aufgabenbereichen Personal, Organisation, Haushalt und Planung und in der Informationsverarbeitung verfügen,
- 2.
fähig und bereit sein,
- a)
Entscheidungen sachgerecht und effizient vorzubereiten sowie zügig zu treffen,
- b)
sich in Sprachverhalten und Schreibweise auf ihren jeweiligen Partner, also auf die Kundin bzw. auf den Kunden bzw. auf die Mitarbeiterin bzw. auf den Mitarbeiter, einzustellen,
- c)
in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten und andere zu motivieren,
- d)
Veränderungsprozesse aktiv mit zu gestalten und
- e)
eigene Standpunkte einzunehmen und Konflikte sachbezogen auszutragen.
- 3.
die Funktion der Verwaltung im freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat kennen und auf der Grundlage dieser Kenntnis verantwortlich handeln können,
- 4.
ihre Persönlichkeit dahingehend entwickeln, dass sie bereit und in der Lage sind,
- a)
demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Wertvorstelllungen zu entsprechen,
- b)
den Prozess der europäischen Integration zu unterstützen,
- c)
persönliche Werturteile und Verhaltensweisen zu reflektieren,
- d)
selbständig und eigeninitiativ zu handeln sowie Verantwortung zu übernehmen,
- e)
im Zusammenleben und in der Zusammenarbeit mit anderen Toleranz, Solidarität und Kooperationsbereitschaft zu zeigen und
- f)
sich auf wandelnde Arbeits- und Umweltbedingungen einzustellen und die Notwendigkeit des lebenslangen Lernens zu akzeptieren.